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Am 2. Oktober 2024 veröffentlichte die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) (FTA) Änderungen an der Durchführungsverordnung zum Bundesdekret Nr. 8 von 2017, das sich auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) konzentriert. Diese Änderungen wurden vorgenommen, nachdem das Kabinett die Entscheidung Nr. (100) von 2024 erlassen hatte und werden am 15. November 2024 in Kraft treten. Ziel dieser Änderungen ist es, klarere Regeln und mehr Details zu den Mehrwertsteuerverfahren bereitzustellen. Sie zielen auch darauf ab, die Vorschriften mit anderen verwandten Steuergesetzen wie der Verbrauchsteuer in Einklang zu bringen. Unternehmen in den VAE müssen diesen Änderungen große Aufmerksamkeit schenken, da sie sich darauf auswirken können, wie die Mehrwertsteuer im täglichen Betrieb behandelt wird.
Unter den vielen Änderungen der Durchführungsverordnung stechen einige als diejenigen mit den weitreichendsten Auswirkungen hervor. Dazu gehören Aktualisierungen zur Anwendung der Mehrwertsteuer auf die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und die Behandlung von Lieferungen mit mehr als einer Komponente. Diese Änderungen sind wichtig für Unternehmen, die Waren exportieren, Finanzdienstleistungen anbieten oder mit zusammengesetzten Lieferungen handeln.
Die Änderungen zu Artikel 30 konzentrieren sich auf die Ausfuhr von Waren. Für Unternehmen ist es nun einfacher, den Nullsatz der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr von Waren anzuwenden. Unternehmen müssen nicht mehr alle Arten von exportbezogenen Dokumenten aufbewahren. Stattdessen können sie eine von drei Optionen aufbewahren: eine Zollanmeldung und Handelsnachweise, ein Versandzertifikat und offizielle Nachweise oder nur eine Zollanmeldung, die die Aussetzung der Zölle zeigt. Diese Änderung reduziert den Papierkram für Unternehmen und stimmt die Mehrwertsteuervorschriften mit anderen Gesetzen wie dem Verbrauchsteuergesetz ab.
Auch bei der Ausfuhr von Dienstleistungen, die unter Artikel 31 fällt, gab es wichtige Änderungen. Um den Nullsatz auf die Ausfuhr von Dienstleistungen anzuwenden, wurde eine zusätzliche Bedingung hinzugefügt. Die Dienstleistungen dürfen gemäß besonderen Regeln über den Leistungsort nicht als in den VAE oder einer ausgewiesenen Zone erbracht gelten. Diese Regeln gelten für Dienstleistungen wie Immobilien, elektronische Dienstleistungen und Telekommunikation. Diese Änderung bedeutet, dass einige Dienstleistungen, die früher mit dem Nullsatz besteuert wurden, jetzt der Mehrwertsteuer unterliegen können. Beispielsweise können Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in den VAE jetzt besteuert werden. Es gibt auch eine Änderung einer Anti-Missbrauchsregel in diesem Artikel, die Unternehmen davon abhalten soll, Mehrwertsteuerbefreiungen zu missbrauchen.
Für Unternehmen des Finanzsektors führt Artikel 42 neue Mehrwertsteuerbefreiungen ein. Finanzdienstleistungen sind im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit, aber die Änderung fügt der Liste der Ausnahmen einige spezifische Dienstleistungen hinzu. Dazu gehören die Verwaltung von Investmentfonds, die Übertragung des Eigentums an virtuellen Vermögenswerten wie Kryptowährungen und die Umwandlung virtueller Vermögenswerte. Diese Änderungen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 angewendet. Fondsmanager müssen nun sorgfältig prüfen, ob ihre Dienstleistungen für diese Mehrwertsteuerbefreiungen in Frage kommen und wie sich dies auf ihre Mehrwertsteuerrückerstattung auswirken könnte. Unternehmen, die mit virtuellen Vermögenswerten handeln, sollten auch ihre früheren Mehrwertsteueranmeldungen überprüfen, da sie möglicherweise Korrekturen oder freiwillige Angaben einreichen müssen. Die Definition von virtuellen Vermögenswerten umfasst in diesem Zusammenhang alles, was zu Anlagezwecken digital gehandelt oder umgewandelt werden kann, jedoch keine Fiat-Währungen oder Wertpapiere.
Die nächste wichtige Änderung befindet sich in Artikel 46, der sich mit Lieferungen mit mehr als einer Komponente befasst. Ein neuer Absatz wurde hinzugefügt, der Situationen abdeckt, in denen es in einer Lieferung keine klare Hauptkomponente gibt. In diesen Fällen sollte sich die Mehrwertsteuerbehandlung an der Art der Lieferung als Ganzes orientieren. Dies hilft Unternehmen, besser zu verstehen, wie die Mehrwertsteuer auf gemischte Lieferungen zu behandeln ist, bei denen mehrere Waren oder Dienstleistungen zusammen verkauft werden.
Neben diesen größeren Änderungen gibt es noch einige weitere Aktualisierungen, die Unternehmen beachten müssen. Beispielsweise fügt Artikel 1 neue Definitionen hinzu, darunter Definitionen für virtuelle Vermögenswerte und Benachrichtigungen. Dies ist wichtig, da die Definition von „Benachrichtigung“ jetzt für jede Person gilt, nicht nur für den betreffenden Steuerzahler oder seine Vertreter. Artikel 2 erweitert die Definition von Immobilienlieferungen auf jede Eigentumsübertragung, nicht nur Kauf- und Mietverträge. Es gibt auch Änderungen in der Behandlung von Eigentumsübertragungen von Regierungsgebäuden. Artikel 3 stellt klar, dass Übertragungen zwischen staatlichen Stellen nicht als Lieferungen gelten, sodass sie nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Weitere Änderungen umfassen Aktualisierungen der Regeln zu fingierten Lieferungen und zur freiwilligen Mehrwertsteuerregistrierung. Artikel 5 stellt klar, dass eine Lieferung von Waren an einen einzelnen Empfänger über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht als fingierte Lieferung gilt, wenn ihr Wert unter 500 AED liegt. Für staatliche Stellen und Wohltätigkeitsorganisationen ist die Schwelle mit 250.000 AED viel höher. Artikel 8 ändert die Bedingungen für Unternehmen, die sich freiwillig zur Mehrwertsteuer anmelden möchten. Nun müssen sie der FTA nachweisen, dass sie in den VAE eine Geschäftstätigkeit ausüben oder beabsichtigen, steuerpflichtige Lieferungen zu tätigen. Dies schließt auch Lieferungen außerhalb der VAE ein, die steuerpflichtig wären, wenn sie